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Autor Thema: Diskussion über Sicherheitsstandard bei Ek's  (Gelesen 153 mal)
dr. bahnsinn
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Die Donau ohne Donauuferbahn? Undenkbar!


« am: Mi, 02.06.2010 16:51 »

In der Zeitschrift "Kommunal" (www.kommunal.at), dem offiziellen Magazin des Gemeindebundes für Österreichs Kommunen ist ein Artikel des ÖAMTC-Haus- und Hofjuristen Martin Hoffer enthalten, in dem er im Zusammenhang mit der Novellierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung und den damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen die Frage aufwirft, ob die derzeitigen Sicherheitsstandards bei den Ek's in dieser Form überhaupt erforderlich sind und ob man es nicht (auf Kosten der Bahn natürlich) nicht auch ein wenig billiger geben könnte.
Ich will Euch den ÖAMTC-Artikel nicht vorenthalten und habe ihn daher zum Nachlesen eingescannt. Auszugsweise seien ein paar Überlegungen des ÖAMTC-Juristen genannt, wo man eventuell sparen könnte:
- Geschwindigkeitsreduktion (für die Eisenbahn!) bei schlecht einsehbaren Ek's.
- Elektronische Anzeigen, die Autofahrer auf Ek's aufmerksam machen, anstelle von Schranken oder Lichtsignalanlagen.
- Lane-lights anstelle von Schranken bzw. Lichtsignalanlagen.
- Einsatz moderner Verkehrstelematik, was immer er damit auch meint.

In einer gewissen Weise widerspricht sich der ÖAMTC-Jurist allerdings selbst: Einerseits will er, dass man es bei der Sicherung von Ek's etwas billiger gibt, andererseits verweist er in einer eigenen Schlagzeile darauf, dass "kaum eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr so todesträchtig ist wie eine Eisenbahnkreuzung."

Was nun? Ist die Ek nun todesträchtig, dann ist sie bestmöglich zu schützen. Zu postulieren, dass die Ek die Todesfalle im Straßenverkehr schlechthin ist, gleichzeitig aber zu fordern, dass man beim Sicherheitsstandard an den Ek's ruhig ein wenig sparen könnte, ist ein Spagat, den niemand schafft.
Abschließend schreibt der ÖAMTC-Jurist noch, der ÖAMTC würde es begrüßen, würde man bei der Sicherung der Ek's zielgerichtet und erfolgsorientiert arbeiten sowie differenziert, aber mit Verantwortungsbewusstsein für die passende Sicherung der Bahnübergänge sorgen. Schlagworte ohne jeden konkreten Lösungsvorschlag.
Der ÖAMTC-Jurist wird's zwar nicht lesen, weil ich nicht annehme, dass er hier im Forum zugange ist. Ich mach ihm trotzdem einen Vorschlag:
Jeder Kfz-Haftpflichtversicherte sollte pro Jahr 1% seiner Versicherungsprämie in einen Topf zum Zweck der technischen Sicherung von Ek's einzahlen, wobei die Versicherungen für das Einkassieren zuständig sein sollen. Bei einer Versicherungsprämie von 400 € wären das 4 € pro Fahrzeug. Bei der Annahme von 2,5 Mio. Pkw in Österreich (wahrscheinlich sind's eh mehr) wären das rd. 10 Mio. €/Jahr, die so zusammenkämen. 4 € pro Pkw und Jahr sind meiner Meinung nach leistbar. Auf die eineinhalb Krügel Bier könnte ich locker verzichten.  Grin
Damit ließe sich schon einiges bewegen. Wenn die ÖBB dann auch noch mitzahlen, wäre es noch besser. Zumindest diskutieren sollte man über meinen Vorschlag.   

Hier nun der ÖAMTC-Artikel:
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dr. bahnsinn - der Forendoktor
Mariazellerbahn
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DAS ist Eisenbahn!


« Antwort #1 am: Mi, 02.06.2010 18:23 »

Wenn ich schreiben würde "******************" würde ich Stoffwechselendprodukte beleidigen.

Zitat entfernt. Beleidigende Äußerungen, gegen wen auch immer, auch unter Berücksichtung berechtigter persönlicher Emotionen sind in diesem Forum nicht erwünscht. Es wird gebeten, bei der Wortwahl etwas sorgfältiger zu sein.
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KFNB X
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« Antwort #2 am: Do, 03.06.2010 19:07 »

Zitat
Eines muss uns klar sein: Kaum eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr ist so "todesträchtig" wie eine Eisenbahnkreuzung
Nur weil man einen akademischen Titel trägt, kann man wohl den Leuten jeden Blödsinn einreden!
Ohne viel Nachzudenken fällt mir ein:
  • Alkohol
  • Übermüdung
  • überhöhte Geschwindigkeit

Aber beim ÖAMTC sind ja nie die Autofahrer schuld, sondern alle anderen. Siehe eine Presseaussendung vom 27.Mai 2010:
Zitat
ÖAMTC-Tipps für Fußgänger zum sicheren Queren des Zebrastreifens

* Niemals überraschend die Fahrbahn betreten. * Den Querungswunsch eindeutig anzeigen: Am Fahrbahnrand stehen bleiben und den Augenkontakt mit den Fahrzeuglenkern suchen. Ein Handzeichen kann die Querungsabsicht unterstützen. "Wer mit dem Gedanken, im Recht zu sein, einfach drauflos geht, spielt mit seinem Leben", warnt der ÖAMTC-Experte. "Im Zweifelsfall ist es besser, auf den Vorrang zu verzichten." * Alle Fahrstreifen beachten: Auch wenn ein Fahrzeug hält, muss man sich vergewissern, dass man auch aus der Gegenrichtung wahrgenommen wird. * Vorsicht vor möglichen Fahrfehlern von Fahrzeuglenkern: Stress, Ärger und Nebenbeschäftigungen führen zu Ablenkung und Unaufmerksamkeit. * Reflektierende Kleidung: "Im Dunklen werden Fußgänger mit reflektierender Kleidung wesentlich früher vom Autofahrer erkannt", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Ja, das sind die feutchten Träume vom ÖAMTC.
Mein Erfahrung ist genau gegenteilig, wenn man dem Autolenker Blickkontakt schenkt, fahren viele drüber (weil der Fußgänger kann ja eh reagieren). Ich nutze da bei Tageslicht lieber die "südländische" Variante: nicht offensichtlich schaun und einfach drüber gehen (im Blickwinkel natürlich die Autos beobachten). Dementsprechend hat nicht erst ein Lenker sein ABS getestet.
Und wer jetzt glaubt, ich wär ein ignoranter Fußgänger: wenn nur 2-3 Autos kommen und dann ausreichend Platz zum Überqueren der Straße ist, hat noch fast jeder Autofahrer ein Handzeichen bekommen, dass ich auf mein Recht verzichte.
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Reblausexpress
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« Antwort #3 am: Mi, 23.06.2010 17:46 »

Also, ohne jetzt den ÖAMTC bzw. seinen "Experten" in Schutz nehmen zu wollen: das Einzige wirklich Abzulehnende was er sagt ist die Geschwindigkeitbeschränkung für Züge. Die anderen Aussagen - insbesondere die Überlegungen ob es andere, günstigere aber mindestens genauso effiziente technische Sicherungsmöglichkeiten gäbe - sind ja auch für einen eingefleischten Bahnlobbyisten nicht so furchtbar. Und wenn ich mir die derzeitige Art der Sicherung anschaue - oft kein Schranken, aber eine Vielzahl von still leuchtenden roten Signallichtern, die wenn man aus einem spitzen Winkel auf eine Bahnkreuzung zufährt am Tag trotzdem nur schlecht sichtbar sind - ist das gar nicht so abwegig.
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KFNB X
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« Antwort #4 am: Mi, 23.06.2010 18:08 »

Sofern es die Sicht und Geschwindigkeit des Zuges es zulässt (und das ist bei vielen Nebenbahnen so), ist in meinen Augen jegliche technische Sicherung abzulehnen (aber mittlerweile vorgeschrieben). Ich komme doch recht regelmäßig bei flachstehender Sonne zu diversen Lichtzeichenanlagen und war mir erst ein Mal wirklich unsicher (da bin ich halt stehen geblieben), der Schmäh mit den Spiegelungen halte ich in 99% für eine faule Ausrede.
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dr. bahnsinn
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Die Donau ohne Donauuferbahn? Undenkbar!


« Antwort #5 am: Mi, 23.06.2010 18:59 »

Übrigens, es hat interessante Neuerungen in der aktuellen Novelle (BGBl. I Nr. 25/2010 vom 10. 5. 2010) zum Eisenbahngesetz 1957 im Zusammenhang mit den EK's gegeben: Ab sofort dürfen BH's und BP-Direktionen in ihrem eigenen Wirkungsbereich gem. § 50 EisbG 1957 an EK's Überwachungskameras bzw. Radargeräte zum Einsatz bringen, um sowohl Rotlicht-Sünder als auch Geschwindigkeitsübertreter überführen zu können.
Siehe hier: http://ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=50&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.06.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Eisenbahngesetz+1957&WxeFunctionToken=a9e09536-97b3-41b0-be54-64465a5c5f7d

Interessant auch, dass das jeweilige EVU gem. § 162 (6) EisbG 1957, letzter Satz, 20 % der von den EK-Verkehrssündern eingehobenen Strafen kassieren darf.
Siehe hier: http://ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=162&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.06.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Eisenbahngesetz+1957&WxeFunctionToken=a794c20c-3b2c-4cf1-a6de-2ec7a42b9a27

dr. bahnsinn
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dr. bahnsinn - der Forendoktor
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« Antwort #6 am: Mi, 23.06.2010 19:10 »

Deine Links funktionieren nicht.
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dr. bahnsinn
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« Antwort #7 am: Mi, 23.06.2010 19:18 »

Deine Links funktionieren nicht.

Bei mir schon.
Probiers einmal hier: http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/
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dr. bahnsinn - der Forendoktor
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« Antwort #8 am: Mi, 23.06.2010 19:40 »

So sollten sie funktionieren (den Link von "Verweis auf dieses Dokument:" kopieren):
§50 http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40117173
§162 http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40117181

Ist mit Eisenbahnunternehmen wirklich das EVU gemeint? Das wäre ja Verwaltungsaufwand ohne Ende, wenn man mit dem Radarbild den dadurch behinderten Zug mitspeichern müsste und wehe es kommen 2 Züge verschiedener EVU's.  Grin
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« Antwort #9 am: Mi, 23.06.2010 19:49 »

Zitat
Bei mir schon.

Ja, weil du die Seite(n) im Cache hast.

Zitat
Probiers einmal hier: http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Und dann?
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« Antwort #10 am: Do, 24.06.2010 06:59 »

Zitat
Ist mit Eisenbahnunternehmen wirklich das EVU gemeint?

Nein, denn dann würde das "V" im Gesetzestext fehlen.
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dr. bahnsinn
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« Antwort #11 am: Do, 24.06.2010 12:18 »

Probiers einmal hier: http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Und dann?

Wie man die Suchfunktion benutzt, um den gesuchten Paragrafen zu finden, sollte Dir ja nicht ganz unbekannt sein.
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dr. bahnsinn - der Forendoktor
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