Wo steht, das ich mir für den persönlichen Gebrauch keine Kopie machen darf, ich umgehe ja dabei keinen Kopierschutz, dies wäre strafbar. Und, wie soll denn die Bibliothek wissen, was ich mit den ausgeborgten Büchern mache?
Laut der Leseordnung der Bücherei in Bregenz (
http://www1.bregenz.at/read/leseordnungdoc.pdf) darf man keine entliehenen CDs, CDRoms und DVDs kopieren, ich dachte eigentlich, dass dies bei Büchern auch so ist, davon steht jedoch nichts dabei...
Die Medien dürfen nur zum persönlichen Gebrauch ausgeliehen werden. Jede Weitergabe
der Medien und/oder der Leserkarte zieht den Verlust des Anspruches auf die Weiterbenützung der Bücherei nach
sich. Das Kopieren und Vervielfältigen von CDs, CDRoms oder DVDs ist verboten.
Und wie will die Bücherei nachverfolgen, ob man nicht doch eine Kopie einer Scheibe gemacht hat?
Aber es würde mich sehr freuen, wenn du privat auch so gesetzesfürchtig wärst, wie du es bei Anderen in Frage stellst.
Wo habe ich etwas in Frage gestellt? Ich habe dir eine ganz normale Frage gestellt...
Und ich bin mir auch sicher, dass du nie bei Rot über die Straße gehst
. 
Punkt!
